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Bild von tomwieden auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung

Sind Beschäftigte länger krank oder gibt es im Arbeitsverhältnis dauerhafte Reibereien, kann durchaus auch für Arbeitgeber Verständnis auftreten, sich von schwierigen Mitarbeiter:innen zu trennen. Doch, Recht hin, wo Recht hingehört! Kündigungsschutz gilt auch hier und das ist gut so. In Gießen stritt ein leistungsgeminderter Verwaltungsangestellter mit Unterstützung des DGB Rechtsschutzbüros erfolgreich um sein Recht und

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