Kündigung im Arbeitsrecht ab 1. Oktober 2016 noch schriftlich notwendig? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog
Ab dem 1. Oktober 2016 ändert sich das „Recht des Kleingedruckten“, nämlich das sog. Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Recht findet Anwendung, wenn…