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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sowohl der Arbeitszeitbetrug als auch der regelmäßige Verstoß gegen die Weisung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, berechtigen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung – so das LAG Thüringen.

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