Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung?

Eine Arbeitnehmerin war ein einziges Mal 13 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihr eine schriftliche Abmahnung zukommen zu lassen. Diese trug er auch gleich in die Personalakte ein. Die Frau hielt dies für übertrieben und verlangte, die Eintragung wieder zu entfernen (Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 23.07.2015 – 8 Ca 532/15).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Abmahnung: Unzulässige Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

Mahnt der Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied ausschließlich wegen einer Verletzung von Amtspflichten ab, darf er keine vertraglichen Sanktionen wie eine Kündigung androhen. Tut er dies doch, kann das Betriebsratsmitglied verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

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