Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Selbst aufgeschriebene Überstunden? Zahle ich nicht.

In der Praxis kommt es zu Überstunden etwa so: Es liegt viel Arbeit an, die auch noch eilig ist. Entweder stimmen sich nun Vorgesetzter und Arbeitnehmer darüber ab, dass heute länger gemacht wird oder der Arbeitnehmer tut das von sich aus. Die Zeit über den eigentlichen Feierabend hinaus wird aufgeschrieben und, je nachdem, wie es im Betrieb gehandhabt wird, entweder absehbar abgebummelt oder ausgezahlt.

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