Das „a“ nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt | beck-community
Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge der AÜG-Novelle zum 1.4.2017 einen neuen § 611a in das BGB eingefügt. Den kann man zwar schwerlich…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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