Schichtzuschläge auch für freigestelltes Betriebsratsmitglied

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Der Arbeitgeber muss die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, wenn es erforderlich ist. Das Arbeitsentgelt darf er deshalb nicht mindern.

Das dürfte dann sicher auch für Mitarbeitervertreter*innen gelten.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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