Ein Arbeitnehmer, der einen Mitarbeiter per WhatsApp mehrfach wegen seiner Herkunft und seines Glaubens massiv beleidigt, kann dafür fristlos gekündigt werden – trotz Schwerbehinderung und 22 Jahren Betriebszugehörigkeit. Dies bestätigt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Quelle: Bund-Verlag