Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Kündigung rechtfertigen – Nachrichten: Arbeitsrecht – JuraForum.de

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Steht ein Arbeitnehmer im Verdacht, seine Arbeitszeit intensiv auch für privates Internet-Surfen zu nutzen, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers kontrollieren. Zwar handelt es sich dabei um die Auswertung personenbezogener Daten, dennoch sei die Kontrolle zur Missbrauchskontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Freitag, 12. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 Sa 657/15). Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht.

Quelle: JuraForum

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