Steht ein Arbeitnehmer im Verdacht, seine Arbeitszeit intensiv auch für privates Internet-Surfen zu nutzen, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers kontrollieren. Zwar handelt es sich dabei um die Auswertung personenbezogener Daten, dennoch sei die Kontrolle zur Missbrauchskontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Freitag, 12. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 5 Sa 657/15). Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht.
Quelle: JuraForum