Nach 22 Jahren ist wieder eine Befristung ohne Sachgrund möglich

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist verboten, wenn zwischen den Parteien zuvor schon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Rechtsprechung, wonach dies nur für einen Zeitraum von drei Jahren gelten soll, hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen. Jetzt hatte das Bundesarbeitsgericht über einen Fall zu entscheiden, in dem zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen 22 Jahre lagen.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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