Arbeitgeber können von einzelnen Beschäftigten ohne Zustimmung des Betriebsrates vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Nur weil der Arbeitgeber in einigen Fällen dieselbe Formulierung in seiner Anordnung verwendet, liegt noch keine mitbestimmungspflichtige „Regelhaftigkeit“ über die Attestauflage vor, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Samstag, 25.02.2023, veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 ABR 5/22). Die Erfurter Richter bekräftigten damit ihre bisherige Rechtsprechung.
Quelle: Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder