Arbeitgeber lieben eine möglichst effektive Personalverwaltung. Deshalb schaffen sie gerne Software-Pakete an. Die sollen Daten von Mitarbeiter*innen schnell und fehlerfrei verarbeiten. Aber dürfen die Arbeitgeber das, ohne den Betriebsrat zu beteiligen?
Quelle: DGB-Rechtsschutz