Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Ohne dieses Recht kann ein demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren. Auch Arbeitnehmer*innen darf von ihren Arbeitgebern grundsätzlich kein Knebel verpasst werden. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Ein Beitrag in unserer Reihe zum Jubiläum des Grundgesetzes.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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