Marketing statt verbesserter Arbeitsbedingungen: ver.di wirft Pflegekammer NRW fraglichen Umgang mit Steuergeldern vor

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Innerhalb kürzester Zeit sind verschiedene Missstände innerhalb der Pflegekammer NRW öffentlich geworden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) kritisiert dabei die Rolle der Kammerpräsidentin Sandra Postel und den Umgang der Kammer mit Steuergeldern scharf. Für Unruhe innerhalb der Kammer sorgte die Anfang Juli bekanntgewordene Auftragsvergabe an eine Marketingagentur, deren kostenintensive Maßnahmen laut ver.di nicht unter die von der Landesregierung übertragenen Aufgaben fielen.

Quelle: ver.di NRW

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