Kündigung: Wer nachts pennt, der fliegt

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Legt sich eine Altenpflegerin während des Nachtdienstes schlafen, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ihr Verhalten ist ein »wichtiger Grund«, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so das LAG Rheinland-Pfalz.

Quelle: Bund-Verlag

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