Kündigung nach häufigen unterschiedlichen Kurzerkrankungen

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Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Ein BEM abzulehnen, ist meist keine gute Entscheidung!

Häufige und unterschiedliche Kurzerkrankungen eines Arbeitnehmers können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hinweisen und eine negative Gesundheitsprognose begründen. Sind weitere erhebliche Fehlzeiten und damit Kosten für den Arbeitgeber zu erwarten, könne eine Kündigung gerechtfertigt sein, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 07.05.2024 (AZ: 5 Sa 56/23).

Quelle: Rechtsanwalt Blaufelder

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