Kirchliche Arbeitgeber rechnen sich arm, damit keine Jahressonderzahlungen geleistet werden müssen

Die neuesten Beiträge

Bild von Jörg Möller auf Pixabay
Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

Weiterlesen »

Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an ihre Mitarbeiter zu drücken. So können die Mietkosten der Einrichtung, die über die Pflegesätze finanziert werden, nicht als Investitionskostenerstattungen bei der Ermittlung des Jahresüberschusses und damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 11. November 2014 (Az.: 16 Sa 631/14).

Quelle: JuraForum

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen