Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag, 3. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (Az.: 4 Sa 238/14).
Quelle: JuraForum