Kirche darf gehobene Posten nur mit Kirchenmitgliedern besetzen

Die neuesten Beiträge

Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

Weiterlesen »
Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

Weiterlesen »

Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag, 3. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (Az.: 4 Sa 238/14).

Quelle: JuraForum

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen