Keine Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Das Erzbistum Köln durfte seiner Justiziarin nicht wegen der Mitnahme eines Bürostuhls in ihr Homeoffice fristlos kündigen. Auch die „Versetzung in den Ruhestand“ wegen der dauernden Dienstunfähigkeit der Frau ist unwirksam, urteilte am Dienstag, 18.01.2022, das Arbeitsgericht Köln (AZ: 16 Ca 4198/21). Die Justiziarin hatte ihre psychische Erkrankung mit den Belastungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der zahlreichen Missbrauchsfälle im Erzbistum begründet.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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