Keine Betriebsratskündigung wegen eigenmächtiger Urlaubstage

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Ein für die Betriebsratsarbeit freigestellter Betriebsratsvorsitzender darf wegen zweier eigenmächtig genommener unbezahlter Urlaubstage nicht unbedingt gekündigt werden. Der eigenmächtige Urlaubsantritt stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, begründet aber nicht in jedem Fall die Kündigung, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag, 10. März 2016 (Az.: 10 BV 253/15).

Quelle: JuraForum

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