Kein Recht auf Brückenteilzeit bei versäumter Frist

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Seit 2019 gibt es das Recht auf befristete Teilzeit. Wer diese Brückenteilzeit nicht rechtzeitig beantragt, riskiert, dass der Antrag abgelehnt wird. Das hat das BAG in einer neueren Entscheidung klargestellt und den Unterschied zur Fristversäumnis bei einem Antrag auf dauerhafte Teilzeit präzisiert.

Quelle: haufe.de

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