Wenn ein(e) Arbeitnehmer*in per WhatsApp eine unzutreffende Behauptung verbreitet und diese geeignet ist, den Ruf eines Kollegen zu beeinträchtigen, kann dies den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen?
Quelle: DGB-Rechtsschutz