Ist die Verkürzung eines befristeten Arbeitsvertrags möglich?

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Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Oft werden in der Praxis befristete Arbeitsverträge geschlossen; ein Großteil dieser Verträge sind Befristungen ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Hier kann ein befristeter Vertrag bis zu 2 Jahren geschlossen und maximal 3 x bis 2 Jahre verlängert werden.

Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer auch eine Verkürzung der ursprünglichen Befristungsdauer vereinbaren kann (z.B. befristeter Vertrag über 2 Jahre; dann eine Verkürzung auf 1 Jahr vereinbart). Im Gesetz steht nichts von einer Verkürzung, sondern nur etwas von den Verlängerungsmöglichkeiten.

Quelle: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

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