Hitzeschutz am Arbeitsplatz

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Gesetzliche Vorschriften über maximal zulässige Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es genauso wie ein “Hitzefrei” auf der Arbeit nicht. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen.

Quelle: Anwalt-Online

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