Arbeitnehmer die über mehrere Jahre hinweg aufgrund Kurzerkrankungen gehindert sind ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen und hierdurch dem Arbeitgeber hohe Lohnfortzahlungskosten entstehen, laufen Gefahr, dass ihnen eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ins Haus steht.
Quelle: DGB-Rechtsschutz