Häufige Kurzerkrankungen können ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitnehmer die über mehrere Jahre hinweg aufgrund Kurzerkrankungen gehindert sind ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen und hierdurch dem Arbeitgeber hohe Lohnfortzahlungskosten entstehen, laufen Gefahr, dass ihnen eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ins Haus steht.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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