GDA-Broschüre mit Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

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Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

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Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) gibt Arbeitshilfen zum Thema Arbeitsschutz, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung, heraus. Neben Videos gibt es auch zahlreiche Printmedien, die auch Mitarbeitervertretungen sehr hilfreich sein können.

In diesem Jahr ist auch eine Broschüre zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung neu aufgelegt worden.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

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