Begehen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgeber ihnen fristlos kündigen. Eine Abmahnung soll entbehrlich sein, wenn der Beschäftigte seine Tat geleugnet und verschleiert hat. Das soll auch bei einem einmaligen Vergehen – hier einem Arbeitszeitbetrug von zehn Minuten – gelten, entschied kürzlich das LAG Hamm.
Quelle: Bund-Verlag