Freistellung: MAV-Mitglieder müssen sich an- und abmelden

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Bild von Jörg Möller auf Pixabay
Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Freigestellte Betriebsratsmitglieder sind verpflichtet, sich vor Verlassen des Betriebes innerhalb der Arbeitszeiten abzumelden, sich nach ihrer Rückkehr beim Arbeitgeber zurückzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit anzugeben – so das BAG.

Quelle: Bund-Verlag

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