Fachkräftemangel erfordert entschlossenes Handeln von Arbeitgebern und Politik

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Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert aus Anlass des Internationalen Tag der Pflegenden (12. Mai) alle Verantwortlichen dringend auf, umgehend und entschlossen zu handeln, um dem immer weiterwachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wie die aktuelle Sonderauswertung für die Pflege des Index für Gute Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegt, gehen 75 Prozent der Krankenpfleger*innen davon aus, ihren Beruf bei den derzeitigen Anforderungen wahrscheinlich nicht bis zur Rente ausüben zu können. In der Altenpflege geben dies 67 Prozent an. Die Sonderauswertung zeigt auch, dass die Beschäftigten in Folge der hohen Arbeitsbelastung Abstriche bei der Qualität gemacht haben.

„Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht. Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Bühler warnte vor einer weiteren Zuspitzung der Lage: „Weniger Personal und mehr Menschen, die auf Pflege angewiesen sind – diese sehr bedrohliche Entwicklung gilt es mit allen Mitteln zu stoppen.“

Ein Schlüssel zur Entlastung sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Hier müssten sowohl in den Kliniken als auch in der stationären Pflege die Prozesse energisch vorangetrieben werden. Im betrieblichen Alltag müssten vor allem die Arbeitgeber deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, um die Arbeit attraktiver zu machen. „Ich habe den Eindruck, dass längst noch nicht alle verstanden haben, wie dramatisch die Lage ist. Viele versuchen, sich weiter durchzuwursteln, satt endlich für bessere Bedingungen zu sorgen. Vieles, was in anderen Branchen längt Standard ist, wird im Gesundheitswesen noch immer nicht umgesetzt“, so Bühler. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse ernstgenommen werden, bürokratische Prozesse gehörten auf den Prüfstand und verlässliche Dienstpläne müssten endlich die Regel und nicht die Ausnahme sein. „Noch immer gibt es Zwangsteilzeit und befristete Verträge ohne sachliche Begründung, damit muss endlich Schluss sein“, forderte Bühler.

Sonderauswertung Pflege des Index Gute Arbeit

Quelle: ver.di-Pressemitteilung

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