Fachkräftemangel erfordert entschlossenes Handeln von Arbeitgebern und Politik

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht

Verwaltungsgericht Hamburg betont Pflicht zum Arbeitsschutz

Die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde kann Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassung verpflichten. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht erfasst wird, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb daraufhin überprüfen und für jeden Arbeitnehmer Belege über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verlangen, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten

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Rechtsprechung

Enge Grenzen für Unfallschutz bei betrieblichem Fußballturnier

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem betrieblichen Fußballturnier, steht er nur in engen Grenzen unter dem Schutz der gesetzliche Unfallversicherung. Nur weil der Arbeitgeber das von Mitarbeitern organisierte Turnier fördert und während der Veranstaltung auch Werbung für das Unternehmen zu finden ist, liegt bei einem Unfall eines kickenden Mitarbeiters noch kein Arbeitsunfall vor, urteilte am

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert aus Anlass des Internationalen Tag der Pflegenden (12. Mai) alle Verantwortlichen dringend auf, umgehend und entschlossen zu handeln, um dem immer weiterwachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wie die aktuelle Sonderauswertung für die Pflege des Index für Gute Arbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegt, gehen 75 Prozent der Krankenpfleger*innen davon aus, ihren Beruf bei den derzeitigen Anforderungen wahrscheinlich nicht bis zur Rente ausüben zu können. In der Altenpflege geben dies 67 Prozent an. Die Sonderauswertung zeigt auch, dass die Beschäftigten in Folge der hohen Arbeitsbelastung Abstriche bei der Qualität gemacht haben.

„Die Beschäftigten wollen gut und sicher pflegen, können das aber bei der viel zu dünnen Personaldecke oft nicht. Das ist eine Gefahr für die Patientinnen und Patienten und belastet die Pflegekräfte“, erklärte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Bühler warnte vor einer weiteren Zuspitzung der Lage: „Weniger Personal und mehr Menschen, die auf Pflege angewiesen sind – diese sehr bedrohliche Entwicklung gilt es mit allen Mitteln zu stoppen.“

Ein Schlüssel zur Entlastung sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Hier müssten sowohl in den Kliniken als auch in der stationären Pflege die Prozesse energisch vorangetrieben werden. Im betrieblichen Alltag müssten vor allem die Arbeitgeber deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, um die Arbeit attraktiver zu machen. „Ich habe den Eindruck, dass längst noch nicht alle verstanden haben, wie dramatisch die Lage ist. Viele versuchen, sich weiter durchzuwursteln, satt endlich für bessere Bedingungen zu sorgen. Vieles, was in anderen Branchen längt Standard ist, wird im Gesundheitswesen noch immer nicht umgesetzt“, so Bühler. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse ernstgenommen werden, bürokratische Prozesse gehörten auf den Prüfstand und verlässliche Dienstpläne müssten endlich die Regel und nicht die Ausnahme sein. „Noch immer gibt es Zwangsteilzeit und befristete Verträge ohne sachliche Begründung, damit muss endlich Schluss sein“, forderte Bühler.

Sonderauswertung Pflege des Index Gute Arbeit

Quelle: ver.di-Pressemitteilung

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