Als Mitarbeitervertretung erhalten Sie Basiswissen zum Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF). Der BAT-KF regelt die Arbeitsverhältnisse in Dienststellen und Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie in NRW. Praxisnah werden Kenntnisse zum BAT-KF vermittelt und Handlungsmöglichkeiten der MAV zum rechtssicheren Umgang erarbeitet.
Teilzeit und Befristung
Jahressonderzahlung nach Beschäftigungssicherungsordnung (BSO)
Krankheit
Urlaub/Arbeitsbefreiung
Kündigung
Hinweis: Die vorherige Teilnahme an Teil 1 (BAT-KF 1) ist sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2 (BAT-KF 2).