Enge Grenzen für Unfallschutz bei betrieblichem Fußballturnier

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem betrieblichen Fußballturnier, steht er nur in engen Grenzen unter dem Schutz der gesetzliche Unfallversicherung. Nur weil der Arbeitgeber das von Mitarbeitern organisierte Turnier fördert und während der Veranstaltung auch Werbung für das Unternehmen zu finden ist, liegt bei einem Unfall eines kickenden Mitarbeiters noch kein Arbeitsunfall vor, urteilte am Donnerstag, 26.09.2024, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 2 U 14/22 R).

Quelle: Thorsten Blaufelder

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