E-Mail- und Internetzugang für den Betriebsrat

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Betriebsräte haben Anspruch auf E-Mail und Internet. Ein separater, vom Arbeitgeber unkontrollierbarer Zugang kann für jedes einzelne Betriebsratsmitglied erforderlich sein. Die Entscheidung darüber obliegt dem Gremium. Das einzelne Mitglied ist nicht legitimiert, einen solchen Zugang einzuklagen – so das LAG Köln.

Quelle: Bund-Verlag

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