Die neue Datenschutzverordnung lässt den Betriebsrat nicht ruhen. Im Fokus steht die Frage, ob das Gremium neuerdings datenschutzrechtlich als Teil des Betriebs oder in Eigenregie verantwortlich ist. Erste Arbeitgeber plädieren für »eigenständig« und weigern sich, Betriebsräten Beschäftigtendaten zu übermitteln. Prof. Dr. Peter Wedde klärt auf.
Quelle: Bund-Verlag