Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus, Aus, Auuuus! für die Vertrauensarbeitszeit, Stechuhren regieren das Land, ein neues Bürokratiemonster rennt durch die EU. So jedenfalls der Eindruck, wenn man den vorgenannten Hashtags folgt und den „Analysen“ Glauben schenkte, die zuweilen gefühlte drei Sekunden nach der Pressemitteilung (sic!) des EuGH unter den vorgenannten Hashtags zu finden und zu lesen waren.

Quelle: Anwaltskanzlei Diercks

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