Die kurzfristige Einladung zu einem Personalgespräch verursacht bei Arbeitnehmern nicht selten ein unangenehmes Gefühl. Ist der Arbeitnehmer in einem solchen Falle verpflichtet, an dem Gespräch teilzunehmen? Welche Konsequenzen drohen bei unberechtigtem Fernbleiben? Ist ein Hinzuziehen betriebsinterner oder –externer Dritter möglich?
Quelle: DGB-Rechtsschutz