Das “a” nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge der AÜG-Novelle zum 1.4.2017 einen neuen § 611a in das BGB eingefügt. Den kann man zwar schwerlich als Regelung des Arbeitsvertragsrechts ansehen, aber immerhin grenzt er den (abhängigen) Arbeitsvertrag jetzt vom (freien) Dienstvertrag des § 611 BGB ab.

Quelle: beck-community

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