Das “a” nicht vergessen: Der Arbeitsvertrag ist jetzt in § 611a BGB geregelt

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Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

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Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Jetzt hat der Gesetzgeber im Zuge der AÜG-Novelle zum 1.4.2017 einen neuen § 611a in das BGB eingefügt. Den kann man zwar schwerlich als Regelung des Arbeitsvertragsrechts ansehen, aber immerhin grenzt er den (abhängigen) Arbeitsvertrag jetzt vom (freien) Dienstvertrag des § 611 BGB ab.

Quelle: beck-community

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