Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zu spät wegen Eis und Schnee?

Der Winter wird sich wieder in vielen Regionen zurückmelden – und mancherorts für Chaos sorgen. Eis und Schnee können sich auch auf den Weg zur Arbeit auswirken.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden, stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sowohl der Arbeitszeitbetrug als auch der regelmäßige Verstoß gegen die Weisung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen, berechtigen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung – so das LAG Thüringen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten

Das An- und Ablegen der Schutzausrüstung eines Wachpolizisten ist keine zu vergütende Arbeitszeit, sofern die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Umkleidemöglichkeiten nicht genutzt werden und sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich umzieht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus, Aus, Auuuus! für die Vertrauensarbeitszeit, Stechuhren regieren das Land, ein neues Bürokratiemonster rennt durch die EU. So jedenfalls der Eindruck, wenn man den vorgenannten Hashtags folgt und den „Analysen“ Glauben schenkte, die

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben, auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Jeder vierte Beschäftigte arbeitet ohne Pause

28 Prozent der Beschäftigten gönnen sich regelmäßig keine Pausen. Bei jüngeren Beschäftigten zwischen 15 und 29 Jahren liegt der Anteil mit 31 Prozent sogar noch höher. So die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

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