Bundesgerichtshof betont umfassende Beratungspflicht der Sozialträger

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Unzureichend beraten: Schadenersatz von Sozialhilfe wegen nicht empfohlenen Rentenantrags
Sachbearbeiter eines Sozialträgers müssen sich grob auch mit Leistungen anderer Träger auskennen und gegebenenfalls entsprechende Hinweise geben. Hierauf sind die Bürger angewiesen, damit unser kompliziertes Sozialsystem überhaupt funktioniert, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 2. August 2018, verkündeten Urteil (Aktenzeichen: III ZR 466/16).

Quelle: Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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