Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur als elektronisches Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, online von zu Hause aus darauf zuzugreifen, muss der Arbeitgeber es aber ermöglichen, dass die Dokumente im Betrieb eingesehen und ausgedruckt werden können, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9 AZR 48/24).
Quelle: Evangelisch.de