BSG stärkt wirbelsäulenkranken Arbeitnehmern den Rücken

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat Arbeitnehmer mit Wirbelsäulenleiden im Streit mit ihrer Berufsgenossenschaft gestärkt. In drei Urteilen entschied es am Donnerstag, 23.04.2015, Streitfragen zugunsten der kranken Arbeitnehmer und wies Versuche der Berufsgenossenschaften ab, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit unter Hinweis auf wissenschaftlichen Streit wieder zu verschärfen (AZ: B 2 U 20/14 R, B 2 U 6/13 R und B 2 U 10/14 R).

Quelle: ÄrzteZeitung

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