Betriebsrat kann Mindestbesetzung in der Pflege durchsetzen

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Unterbesetzung ist gesundheitsschädlich für Beschäftigte. Deshalb kann der Betriebsrat eine Mindestbesetzung fordern und auch in der Einigungsstelle erzwingen. So urteilte jetzt das Arbeitsgericht Kiel.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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