Verbietet eine Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit , hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht. Dient das Handynutzungsverbot einer besseren Arbeitsleistung, ist die Arbeitgeberweisung mitbestimmungsfrei, betonte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 12.01.2024, veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 ABR 24/22). Die Erfurter Richter entschieden ausdrücklich nur über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und ließen dabei offen, ob die private Nutzung eines Mobiltelefons während der Arbeitszeit etwa wegen einer angenommenen Persönlichkeitsrechtsverletzung rechtswidrig ist.
Quelle: Thorsten Blaufelder