Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Auch wenn das Betriebsratsmandat ein Ehrenamt ist, kann durch die Teilnahme an der Betriebsratssitzung ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung bestehen.  Dies gilt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn das Betriebsratsmitglied neben seiner Betriebsratstätigkeit zusätzlich noch am selben Tag Arbeitsleistung erbringen muss und damit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird.

Quelle: LAG Niedersachsen, AZ: 12 TaBV 76/14

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