Betriebliches Eingliederungsmanagement braucht Datenschutz

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Regt ein Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement an, dürfen dem Arbeitgeber keine konkreten Krankheitsdiagnosen preisgegeben werden. Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erhoben und verwendet werden sollen, liegt zudem kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren zur möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20.10.2021 (AZ: 4 Sa 70/20). Dies kann zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung führen, so die Stuttgarter Richter.

Quelle: Thorsten Blaufelder

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