Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat ein umfangreiches Informationsrecht. So auch bei einer tariflichen Leistungsbeurteilung. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm kürzlich in einer Entscheidung festgestellt.

SBV und Arbeitgeber stritten sich darum, ob die SBV vor einer tariflichen Leistungsbesurteilung einer schwerbehinderten Arbeitnehmer*in anzuhören ist. Das LAG hat das bejaht (wie schon das LAG München 2017), weil es sich bei der Leistungsbeurteilung um eine Angelegenheit habdelt, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berührt (§ 178 Abs. 2 SGB IX).

Quelle: LAG Hamm (Beschluss vom 14.01.2020 – 7 TaBV 63/19)

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