Beschränkt der EuGH die Macht kirchlicher Arbeitgeber?

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Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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In dem Verfahren einer konfessionslosen Bewerberin hatte sich das Bundesarbeitsgericht Anfang letzten Jahres an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt. Dort hat jetzt der Generalanwalt beantragt, kirchlichen Arbeitgebern kein freies Ermessen darüber zuzubilligen, ob Konfessionsgebundenheit für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist.

Quelle: DGB-Rechtsschutz

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