In dem Verfahren einer konfessionslosen Bewerberin hatte sich das Bundesarbeitsgericht Anfang letzten Jahres an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt. Dort hat jetzt der Generalanwalt beantragt, kirchlichen Arbeitgebern kein freies Ermessen darüber zuzubilligen, ob Konfessionsgebundenheit für eine bestimmte Tätigkeit erforderlich ist.
Quelle: DGB-Rechtsschutz