Beschäftigter mit Behinderung: Neuer Arbeitsplatz vor Kündigung

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen, darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen. Er muss prüfen, ob er ihn auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, der seinen Fähigkeiten entspricht – sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet – so der Europäische Gerichtshof.

Quelle: Bund-Verlag

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