Belegschafts-Tracking auf dem Vormarsch

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Das Überwachen der Belegschaft erreicht eine neue bedenkliche Stufe. Neue Tools zur Analyse des Nutzerverhaltens breiten sich auch in deutschen Unternehmen aus. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2018 hat bei dem Datenschutz-Experten Prof. Dr. Peter Wedde nachgefragt, was es mit den »User Behavior Analytics« auf sich hat und wie Betriebsräte darauf reagieren können.

Quelle: Bund-Verlag

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