Auskunft über Unfälle von Fremdpersonal

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten zu informieren. Das BAG hat entschieden, dass dieses Auskunftsrecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal gilt.

Quelle: Bund-Verlag

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