Kennt ihr www.arbeitsschutzfilme.de? Auf der Seite sind frei zugängliche Filme zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung gesichtet und verlinkt. Da ist sich auch etwas für die MAV-Arbeit dabei.

Arbeitsrecht
Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten – kein Präventionsverfahren erforderlich
Befindet er sich noch in der Probezeit, hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer dem BAG zufolge keinen Anspruch auf ein Präventionsverfahren nach dem SGB IX. Quelle: Beck aktuell